Hotelreglement & Storno

Stornogebühr

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des im §5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    (90 – 31 Tage vor Ankunft fallen 40% des Gesamtbetrages an)
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    (30 – 8 Tage vor Ankunft fallen 70% des Gesamtbetrages an)
  • in der letzten Woche vor dem  Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
    (7 – 1 Tag vor Ankunft fallen 90% vom Gesamtbetrag an)

Zu Ihrer eigenen Sicherheit möchten wir Sie an den Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung erinnern. Denn gemeinsam an einem Strang ziehen das ist entspannter Urlaub

Unsere AGBs nach der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) finden Sie unter:
https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/AGBH_061115.pdf

Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Urlaub in Vorarlberg finden Sie hier: Sicher zu Gast